Vorbemerkung
Immer, wenn ein Kunde bei KeepTool eine Lizenz bestellt, schließt
er mit KeepTool einen Vertrag über die Überlassung dieser Lizenz
ab. Eine Lizenz ist ein Recht zur Nutzung des Tools. Die folgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie die bei der Installation der Programme und
in der Online-Hilfe angezeigten Lizenzbestimmungen ("License Agreement")
sind Bestandteil dieses Vertrages zwischen KeepTool und dem Lizenznehmer.
Der Lizenznehmer erklärt durch die Bestellung bei KeepTool sein Einverständnis
mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle Verträge über die Überlassung von Lizenzen für
die Softwareprodukte Hora, ER Diagrammer und PL/SQL Debugger von der KeepTool
GmbH, Berlin. Im Folgenden werden die unterschiedlichen Softwareprodukte
der Einfachhei halber als "Software" bezeichnet. Die KeepTool
GmbH wird nachfolgend "KeepTool" genannt. Der Kunde, der eine
oder mehrere Lizenzen bestellt hat, wird als "Lizenznehmer" bezeichnet.
Umfang
der Nutzungsrechte
Eine Lizenz für die Software gibt dem Lizenznehmer die Berechtigung,
die auf den mitgelieferten Datenträgern gespeicherte oder aus dem Internet
heruntergeladene Software gleichzeitig auf höchstens so vielen Computern
zu nutzen, wie er Lizenzen für die Software besitzt.
Auf welche Weise und wie oft der Lizenznehmer die Software benutzen darf,
richtet sich nach der Art und der Anzahl der Lizenz(en), die er erworben
hat.
a) Umfang der Nutzungsrechte - Testversion
Die Testversionen der KepTool Software sind weder Public Domain noch Freeware.
Die Shareware- oder Testversionen berechtigen dazu, die Software unverbindlich
und ohne Einschränkungen während der beschränkten Testzeit
zu benutzen und zu prüfen, ob sie den Anforderungen entspricht. Wenn
die Software nach dieser Zeit weiter eingesetzt werden soll, muss sie lizenziert
werden. Der Nutzer muss dazu einen Lizenzschlüssel erweben. Ansonsten
muss die Software von dem Rechner, auf dem sie installiert wurde, entfernt
werden.
Eine Shareware-Version dieser Software darf, an wen auch immer, kostenlos
weitergegeben werden, solange alle enthaltenen Dateien unverändert
belassen werden.
b) Umfang der Nutzungsrechte - Einzelplatzlizenz
Hat der Lizenznehmer eine Arbeitsplatzlizenz für die Software erworben,
so darf die Software auf einem Computer installiert und auf ausschließlich
auf diesem Computer benutzt werden. Eine namentliche Festlegung auf einzelne
Projektmitglieder erfolgt nicht. Die Nutzung der Software beginnt, wenn
ein Projektmitarbeiter das Tool aufruft und endet, wenn der Mitarbeiter
das Tool schließt. Die Einzelplatzlizenz ist direkt an die Hardware
gekoppelt. Der für die Registrierung (Erteilung des Lizenzschlüssels)
erforderliche Hardware-Code ist gerätespezifisch und wird beim Start
angezeigt.
Die Nutzung der Software ist dem Lizenznehmer auf unbegrenzte Dauer gestattet.
Die Nutzungsrechte im Rahmen der Arbeitsplatzlizenz sind weltweit gültig,
nicht ausschließlich und nicht übertragbar.
c) Umfang der Nutzungsrechte - Floatinglizenz
Floating-Lizenzen werden für eine Anzahl von mindestens zwei Rechnern
ausgestellt. Die Lizenzierung ist nicht an einen einzelnen Computer, sondern
an das Netzwerk (LAN) gebunden. Die Lizenzinformation wird auf einem Rechner
im Netzwerk, den der Lizenznehmer bestimmt, hinterlegt. Das lizenzierte
Programm kann dann auf maximal so vielen Computern gleichzeitig benutzt
werden, wie Lizenzen bestellt wurden.
Der Lizenznehmer kann die Software - unabhängig von der Anzahl der
Floatinglizenzen - auf einer beliebigen Anzahl von Arbeitsplätzen im
LAN installieren, sodass jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hat, das
Tool zu nutzen. Eine namentliche Festlegung auf einzelne Projektmitglieder
erfolgt nicht. Die Zahl der gleichzeitig aktiven Nutzer wird durch die Anzahl
der erworbenen Floatinglizenzen begrenzt. Die Nutzung der Software beginnt,
wenn ein Projektmitarbeiter das Tool aufruft und endet, wenn der Mitarbeiter
das Tool schließt.
Die Nutzung der Software ist dem Lizenznehmer auf unbegrenzte Dauer gestattet.
Die Nutzungsrechte im Rahmen der Floatinglizenz sind weltweit gültig,
nicht ausschließlich und nicht übertragbar.
c1) Akkufunktion bei Floatinglizenzen
Wenn ein Rechner, auf dem ein KeepTool-Produkt im Netzwerk lizenziert wurde,
von diesem Netzwerk abgekoppelt wird, dann kann das lizenzierte Produkt
auf diesem Rechner noch einen weiteren Monat ausserhalb des Netzwerks genutzt
werden. Sobald der betroffene Rechner wieder am "eigenen" Netzwerk
angeschlossen ist, ist er Nutzer einer Floating-Lizenz.
2.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KeepTool.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige
wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist KeepTool
berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
3.
Technische Unterstützung
KeepTool bietet seinen Kunden freiwillige technische Unterstützung
für die vertriebenen Produkte kostenlos an. Diese Leistung wird elektronisch
(per eMail) erbracht.
Ein Anspruch auf diesen kostenlosen Support besteht nicht. Eine Rückgabe
oder Umtausch der Ware wegen Nichterfüllung von technischem Support
besteht nicht.
Urheberrecht
KeepTool hat die alleinigen, ausschließlichen Rechte an der Software.
Die Überlassung einer Lizenz gewährt dem Lizenznehmer allein das
Recht zur Nutzung der Software in dem Umfang, der durch diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen eingeräumt wird. Alle Urheberrechte verbleiben
vollständig bei KeepTool.
Lizenznehmer dürfen Kopien der Software ausschließlich für
Sicherungs- und Archivierungszwecke herstellen.
Weitere
Nutzungsbeschränkungen
Der Lizenznehmer darf die Software weder vermieten noch verleasen oder verleihen.
Allerdings darf er die überlassenen Lizenzen vollständig und auf
Dauer an einen Dritten übertragen, vorausgesetzt, dass alle Kopien
der Software sowie alle Handbücher und die Lizenzschlüssel übertragen
werden und der Empfänger sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einverstanden erklärt.
Es ist nicht gestattet, die Software oder ihre Datenstrukturen zurückzuentwickeln
oder den Lizenzschlüsselschutz softwaretechnisch zu umgehen oder in
der Software die Prüfungen für die Verfügbarkeit von Lizenzen
zu verändern.
Gewährleistung
KeepTool gewährleistet bei einem Kauf von Lizenzen für einen Zeitraum
von 24 Monaten ab Beginn der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, dass
die Software frei von Fehlern ist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit
durch den Benutzer aufheben oder wesentlich mindern. Die Tauglichkeit der
Software, die hierfür zugrunde gelegt ist, wird durch die Online-Dokumentation
bestimmt. KeepTool gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen
gemäß der Online-Dokumetation arbeitet.
Diese Gewährleistung wird von KeepTool als Hersteller der Software
übernommen und ersetzt oder beschränkt nicht etwaige gesetzliche
Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche, die der Lizenznehmer
gegenüber dem Verkäufer hat, von dem Sie die Datenträger
mit einer Kopie der Software und/oder einen Lizenzschlüssel erworben
haben.
a) Erfüllung der Gewährleistung
KeepTool erfüllt seine übernommene Gewährleistung nach seiner
Wahl entweder (a) durch Rückerstattung des bezahlten Preises oder (b)
durch Reparatur oder den Ersatz fehlerhafter Software. Fehlerhafte Software
ist an KeepTool zurückzugeben, die Tools sind von den Rechnern zu deinstallieren.
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn die Fehlerhaftigkeit
der Software durch einen Unfall, durch Missbrauch oder fehlerhafte Anwendung
verursacht wird.
Für eine Ersatz-Software übernimmt KeepTool eine Gewährleistung
für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungszeit; mindestens
jedoch für weitere 30 Tage, gerechnet vom Datum der Entgegennahme der
Ersatz-Software an.
b) Keine Gewährleistung für bestimmte Verwendungszwecke
KeepTool übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software
für die von Ihnen bestimmten Zwecke, für die Sie die Software
einsetzen wollen, tauglich ist oder mit anderer, von Ihnen gewählter
Software kompatibel ist. Sie tragen die alleinige Verantwortung für
Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten
Ergebnisse.
Haftung
- Keine Haftung für Folgeschäden
Mit Ausnahme von vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachten
Schäden haften weder KeepTool noch Lieferanten von KeepTool für
irgendeinen Schaden (dies gilt ohne Ausnahme auch für entgangenen Geschäftsgewinn,
Betriebsunterbrechungen, entgangene Geschäftsinformation oder anderen
finanziellen Verlust), der durch die Verwendung oder die Unmöglichkeit
der Verwendung der Software verursacht worden ist. Dies gilt auch, wenn
KeepTool auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen worden
ist. In jedem Fall ist die Haftung von KeepTool auf das Dreifache des Betrages
beschränkt, den der Lizenznehmer für die Lizenzen bezahlt hat.
Export-
und Importgenehmigungen
Von KeepTool gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in
dem mit dem Lizenznehmer vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr
ist für den Lizenznehmer genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich
den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw.
die anderen mit dem Käufer vereinbarten Lieferlandes. Der Lizenznehmer
muss sich über diese Vorschriften selbständig nach diesen Bestimmungen
erkundigen. Unabhängig davon, ob er den endgültigen Bestimmungsort
der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Lizenznehmer in
eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen
Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte
exportiert.
Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch en Lizenznehmer an Dritte,
mit und ohne Kenntnis von KeepTool, bedarf gleichzeitig der Übertragung
der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Lizenznehmer haftet für die
ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber KeepTool.
EU-Einfuhrumsatzsteuer
Soweit der Lizenznehmer seinen Sitz außerhalb Deutschlands haben,
ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer
der Europäischen Union (EU) verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere
die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an KeepTool ohne gesonderte
Aufforderung.
Jegliche Haftung von KeepTool aus den Folgen der Angaben des Lizenznehmers
zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen,
soweit durch KeepTool nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Deutsches
Recht
Der Vertrag für die Überlassung von Software unterliegt dem deutschen
Recht. Der Vertragsort und der Gerichtsstand ist Berlin. Bei einem Auftrag
über E-Commerce gilt der Vertrag zu dem Zeitpunkt als abgeschlossen,
zu dem die Auftragsbestätigung auf Ihrem Bildschirm erscheint, spätestens
jedoch nach Zugang einer Email mit der Auftragsbestätigung.
Die Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Lizenznehmers
finden keine Anwendung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers
werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung
nicht Vertragsbestandteil.
Ungültigkeit
einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten
sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die
unwirksame oder unvollständige Bestimmung zu ersetzen oder zu ergänzen.
Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
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