Vorbemerkung Immer, wenn ein Kunde bei KeepTool eine Lizenz bestellt, schließt er mit KeepTool einen Vertrag über die Überlassung dieser Lizenz ab. Eine Lizenz ist ein Recht zur Nutzung des Tools. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die bei der Installation der Programme und in der Online-Hilfe angezeigten Lizenzbestimmungen ("License Agreement") sind Bestandteil dieses Vertrages zwischen KeepTool und dem Lizenznehmer. Der Lizenznehmer erklärt durch die Bestellung bei KeepTool sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Lizenzen für die Softwareprodukte Hora, ER Diagrammer und PL/SQL Debugger von der KeepTool GmbH, Berlin. Im Folgenden werden die unterschiedlichen Softwareprodukte der Einfachhei halber als "Software" bezeichnet. Die KeepTool GmbH wird nachfolgend "KeepTool" genannt. Der Kunde, der eine oder mehrere Lizenzen bestellt hat, wird als "Lizenznehmer" bezeichnet. Umfang der Nutzungsrechte Eine Lizenz für die Software gibt dem Lizenznehmer die Berechtigung, die auf den mitgelieferten Datenträgern gespeicherte oder aus dem Internet heruntergeladene Software gleichzeitig auf höchstens so vielen Computern zu nutzen, wie er Lizenzen für die Software besitzt. Auf welche Weise und wie oft der Lizenznehmer die Software benutzen darf, richtet sich nach der Art und der Anzahl der Lizenz(en), die er erworben hat. a) Umfang der Nutzungsrechte - Testversion Die Testversionen der KepTool Software sind weder Public Domain noch Freeware. Die Shareware- oder Testversionen berechtigen dazu, die Software unverbindlich und ohne Einschränkungen während der beschränkten Testzeit zu benutzen und zu prüfen, ob sie den Anforderungen entspricht. Wenn die Software nach dieser Zeit weiter eingesetzt werden soll, muss sie lizenziert werden. Der Nutzer muss dazu einen Lizenzschlüssel erweben. Ansonsten muss die Software von dem Rechner, auf dem sie installiert wurde, entfernt werden. Eine Shareware-Version dieser Software darf, an wen auch immer, kostenlos weitergegeben werden, solange alle enthaltenen Dateien unverändert belassen werden. b) Umfang der Nutzungsrechte - Einzelplatzlizenz Hat der Lizenznehmer eine Arbeitsplatzlizenz für die Software erworben, so darf die Software auf einem Computer installiert und auf ausschließlich auf diesem Computer benutzt werden. Eine namentliche Festlegung auf einzelne Projektmitglieder erfolgt nicht. Die Nutzung der Software beginnt, wenn ein Projektmitarbeiter das Tool aufruft und endet, wenn der Mitarbeiter das Tool schließt. Die Einzelplatzlizenz ist direkt an die Hardware gekoppelt. Der für die Registrierung (Erteilung des Lizenzschlüssels) erforderliche Hardware-Code ist gerätespezifisch und wird beim Start angezeigt. Die Nutzung der Software ist dem Lizenznehmer auf unbegrenzte Dauer gestattet. Die Nutzungsrechte im Rahmen der Arbeitsplatzlizenz sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar. c) Umfang der Nutzungsrechte - Floatinglizenz Floating-Lizenzen werden für eine Anzahl von mindestens zwei Rechnern ausgestellt. Die Lizenzierung ist nicht an einen einzelnen Computer, sondern an das Netzwerk (LAN) gebunden. Die Lizenzinformation wird auf einem Rechner im Netzwerk, den der Lizenznehmer bestimmt, hinterlegt. Das lizenzierte Programm kann dann auf maximal so vielen Computern gleichzeitig benutzt werden, wie Lizenzen bestellt wurden. Der Lizenznehmer kann die Software - unabhängig von der Anzahl der Floatinglizenzen - auf einer beliebigen Anzahl von Arbeitsplätzen im LAN installieren, sodass jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hat, das Tool zu nutzen. Eine namentliche Festlegung auf einzelne Projektmitglieder erfolgt nicht. Die Zahl der gleichzeitig aktiven Nutzer wird durch die Anzahl der erworbenen Floatinglizenzen begrenzt. Die Nutzung der Software beginnt, wenn ein Projektmitarbeiter das Tool aufruft und endet, wenn der Mitarbeiter das Tool schließt. Die Nutzung der Software ist dem Lizenznehmer auf unbegrenzte Dauer gestattet. Die Nutzungsrechte im Rahmen der Floatinglizenz sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar. c1) Akkufunktion bei Floatinglizenzen Wenn ein Rechner, auf dem ein KeepTool-Produkt im Netzwerk lizenziert wurde, von diesem Netzwerk abgekoppelt wird, dann kann das lizenzierte Produkt auf diesem Rechner noch einen weiteren Monat ausserhalb des Netzwerks genutzt werden. Sobald der betroffene Rechner wieder am "eigenen" Netzwerk angeschlossen ist, ist er Nutzer einer Floating-Lizenz. 2. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KeepTool. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist KeepTool berechtigt, die Ware zurückzunehmen. 3. Technische Unterstützung KeepTool bietet seinen Kunden freiwillige technische Unterstützung für die vertriebenen Produkte kostenlos an. Diese Leistung wird elektronisch (per eMail) erbracht. Ein Anspruch auf diesen kostenlosen Support besteht nicht. Eine Rückgabe oder Umtausch der Ware wegen Nichterfüllung von technischem Support besteht nicht. Urheberrecht KeepTool hat die alleinigen, ausschließlichen Rechte an der Software. Die Überlassung einer Lizenz gewährt dem Lizenznehmer allein das Recht zur Nutzung der Software in dem Umfang, der durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumt wird. Alle Urheberrechte verbleiben vollständig bei KeepTool. Lizenznehmer dürfen Kopien der Software ausschließlich für Sicherungs- und Archivierungszwecke herstellen. Weitere Nutzungsbeschränkungen Der Lizenznehmer darf die Software weder vermieten noch verleasen oder verleihen. Allerdings darf er die überlassenen Lizenzen vollständig und auf Dauer an einen Dritten übertragen, vorausgesetzt, dass alle Kopien der Software sowie alle Handbücher und die Lizenzschlüssel übertragen werden und der Empfänger sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt. Es ist nicht gestattet, die Software oder ihre Datenstrukturen zurückzuentwickeln oder den Lizenzschlüsselschutz softwaretechnisch zu umgehen oder in der Software die Prüfungen für die Verfügbarkeit von Lizenzen zu verändern. Gewährleistung KeepTool gewährleistet bei einem Kauf von Lizenzen für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Beginn der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, dass die Software frei von Fehlern ist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit durch den Benutzer aufheben oder wesentlich mindern. Die Tauglichkeit der Software, die hierfür zugrunde gelegt ist, wird durch die Online-Dokumentation bestimmt. KeepTool gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen gemäß der Online-Dokumetation arbeitet. Diese Gewährleistung wird von KeepTool als Hersteller der Software übernommen und ersetzt oder beschränkt nicht etwaige gesetzliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche, die der Lizenznehmer gegenüber dem Verkäufer hat, von dem Sie die Datenträger mit einer Kopie der Software und/oder einen Lizenzschlüssel erworben haben. a) Erfüllung der Gewährleistung KeepTool erfüllt seine übernommene Gewährleistung nach seiner Wahl entweder (a) durch Rückerstattung des bezahlten Preises oder (b) durch Reparatur oder den Ersatz fehlerhafter Software. Fehlerhafte Software ist an KeepTool zurückzugeben, die Tools sind von den Rechnern zu deinstallieren. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn die Fehlerhaftigkeit der Software durch einen Unfall, durch Missbrauch oder fehlerhafte Anwendung verursacht wird. Für eine Ersatz-Software übernimmt KeepTool eine Gewährleistung für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungszeit; mindestens jedoch für weitere 30 Tage, gerechnet vom Datum der Entgegennahme der Ersatz-Software an. b) Keine Gewährleistung für bestimmte Verwendungszwecke KeepTool übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software für die von Ihnen bestimmten Zwecke, für die Sie die Software einsetzen wollen, tauglich ist oder mit anderer, von Ihnen gewählter Software kompatibel ist. Sie tragen die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. Haftung - Keine Haftung für Folgeschäden Mit Ausnahme von vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden haften weder KeepTool noch Lieferanten von KeepTool für irgendeinen Schaden (dies gilt ohne Ausnahme auch für entgangenen Geschäftsgewinn, Betriebsunterbrechungen, entgangene Geschäftsinformation oder anderen finanziellen Verlust), der durch die Verwendung oder die Unmöglichkeit der Verwendung der Software verursacht worden ist. Dies gilt auch, wenn KeepTool auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen worden ist. In jedem Fall ist die Haftung von KeepTool auf das Dreifache des Betrages beschränkt, den der Lizenznehmer für die Lizenzen bezahlt hat. Export- und Importgenehmigungen Von KeepTool gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Lizenznehmer vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr ist für den Lizenznehmer genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. die anderen mit dem Käufer vereinbarten Lieferlandes. Der Lizenznehmer muss sich über diese Vorschriften selbständig nach diesen Bestimmungen erkundigen. Unabhängig davon, ob er den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Lizenznehmer in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch en Lizenznehmer an Dritte, mit und ohne Kenntnis von KeepTool, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Lizenznehmer haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber KeepTool. EU-Einfuhrumsatzsteuer Soweit der Lizenznehmer seinen Sitz außerhalb Deutschlands haben, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union (EU) verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an KeepTool ohne gesonderte Aufforderung. Jegliche Haftung von KeepTool aus den Folgen der Angaben des Lizenznehmers zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit durch KeepTool nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Deutsches Recht Der Vertrag für die Überlassung von Software unterliegt dem deutschen Recht. Der Vertragsort und der Gerichtsstand ist Berlin. Bei einem Auftrag über E-Commerce gilt der Vertrag zu dem Zeitpunkt als abgeschlossen, zu dem die Auftragsbestätigung auf Ihrem Bildschirm erscheint, spätestens jedoch nach Zugang einer Email mit der Auftragsbestätigung. Die Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung zu ersetzen oder zu ergänzen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. |
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